Umzug: Neue Regelungen beim Lieferantenwechsel
Ein Umzug bringt meist viele organisatorische Aufgaben mit sich. Auch die Energieversorgung sollte rechtzeitig geplant werden.
Seit dem 6. Juni 2025 gelten geänderte gesetzliche Vorgaben für den Wechsel des Stromlieferanten. Dadurch kann der Wechselprozess in vielen Fällen zügiger abgewickelt werden.
Damit der Wechsel reibungslos erfolgen kann, sollten jedoch bestimmte Fristen und Informationen beachtet werden. Die wichtigsten Hinweise haben wir für Sie zusammengestellt.
Neue gesetzliche Regelungen seit dem 6. Juni 2025
Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue Vorgaben der Bundesnetzagentur für Lieferantenwechsel im Strommarkt. Die Regelungen betreffen Stromverträge im Zusammenhang mit einem Wohnortwechsel und ermöglichen eine vereinfachte Abwicklung von An- und Abmeldungen.
Wichtig: Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass eine rückwirkende An- oder Abmeldung bei Umzügen nicht mehr möglich ist. Damit Ihr Umzugstermin berücksichtigt werden kann, informieren Sie uns bitte rechtzeitig vor Ihrem Auszug oder Einzug.
Einfacher Stromwechsel beim Umzug
Sie planen einen Umzug?
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Umzug und kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die notwendigen Schritte rund um Ihre Energieversorgung.
Damit wir Ihren Umzug optimal vorbereiten können und einen möglichst reibungslosen Ablauf ermöglichen können, bitten wir Sie, uns Ihren Umzug möglichst mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin mitzuteilen.
Warum ist eine vorherige Meldung bei Umzügen so wichtig?
Ohne eine rechtzeitige Abmeldung kann der Stromanschluss weiterhin Ihrem Vertragskonto zugeordnet bleiben. Dies kann dazu führen, dass der Stromverbrauch der betreffenden Verbrauchsstelle weiterhin Ihrem Vertrag zugerechnet wird und entsprechende Kosten entstehen.
Wie kann ich unnötige Kosten für mich vermeiden?
Am Tag des Umzuges notieren Sie sich bitte den Zählerstand und teilen uns diesen gerne telefonisch oder per E-Mail mit.
Kann ich auch rückwirkend einen Umzug melden?
Bei einem Umzug gibt es viele Dinge zu organisieren. Daher kann es leicht passieren, dass wichtige Meldungen übersehen werden.
Bitte beachten Sie: Seit dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen bei Umzügen nicht mehr möglich. Informieren Sie uns daher rechtzeitig über Ihren Auszug oder Einzug, damit Ihr Umzug fristgerecht berücksichtigt werden kann.
Was passiert mit meiner Vertragslaufzeit?
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ändert nichts an den vertraglich vereinbarten Laufzeiten Ihres Stromvertrags. Informationen zu Ihrer Vertragslaufzeit und den geltenden Kündigungsfristen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Ein Lieferantenwechsel kann grundsätzlich zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit erfolgen.
Was passiert, wenn ich die Meldung meines Umzugs vergesse oder zu spät einreiche?
Wird Ihr Umzug verspätet gemeldet, kann die Stromversorgung zunächst durch den örtlichen Grundversorger erfolgen. Die Konditionen der Grundversorgung können dabei von denen Ihres bisherigen Vertrags abweichen.
Ohne eine rechtzeitige Abmeldung kann es außerdem dazu kommen, dass Verbräuche der bisherigen Verbrauchsstelle weiterhin Ihrem Vertrag zugeordnet werden. Dadurch können Ihnen weiterhin Kosten entstehen.
Das wichtigste auf einen Blick
Umzugsmeldung
Bitte melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage vorher bei uns an.
Kündigungsfristen
Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleiben unberührt.
Zählerstandmeldung
Melden Sie Ihren Zählerstand am Tag des Umzuges an uns.
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Besuchen Sie uns gerne während unserer Öffnungszeiten in unserem Servicebüro am Marktpl. 1, 75217 Birkenfeld. Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kundenservice@energie-birkenfeld.de oder telefonisch unter 07231 xxxxx-0.

