Header-Startseite
Umlagensenkung Wärmepumpen
Umlagensenkung Wärmepumpen
Umlagensenkung Wärmepumpen

§ 22 EnFG: Umlagensenkung für elektrisch angetriebene Wärmepumpen

Betreiben Sie eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von einer gesetzlichen Entlastung bei den Stromkosten profitieren.
Für Strom, der über eine begünstigte Wärmepumpen-Marktlokation bezogen wird, werden die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde reduziert. Rechtsgrundlage hierfür ist § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG).

Jetzt Antrag stellen: Antragsformular nach § 22 EnFG

Die Energie Birkenfeld GmbH & Co. KG kann gegenüber dem zuständigen Verteilnetzbetreiber die Reduzierung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage geltend machen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des § 22 EnFG für die jeweilige Verbrauchsstelle (Marktlokation) erfüllt sind.
Für die nachfolgend genannte Marktlokation liegen diese Voraussetzungen vor.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Beantragung der Begünstigung gegenüber dem zuständigen Verteilnetzbetreiber.







    Adresse der Verbrauchsstelle (Marktlokation)







    Erklärung

    • Ich bin Letztverbraucher von Elektrizität zum Betrieb einer Wärmepumpe, deren Verbrauch über einen separaten, nicht den sonstigen Haushalts- bzw. Betriebsverbrauch messenden Zählpunkt gemäß § 22 EnFG gemessen wird.

    Als gewerblicher Letztverbraucher von Elektrizität versichere ich für mein Unternehmen ferner:

    • Das Unternehmen ist kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gemäß § 2 Nr. 20 EnFG.

    • Gegen das Unternehmen bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Europäischen Binnenmarkt.

    Etwaige Änderungen werde ich der schwarzwald energy GmbH unaufgefordert mitteilen.




    Wissenswertes zu §22 EnFG – Umlagenreduzierung bei Wärmepumpen

    Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können Kundinnen und Kunden mit einer Wärmepumpe und separater Messung von einer Reduzierung der KWKG-Umlage sowie der Offshore-Netzumlage auf 0 Cent profitieren.

    Damit die Umlagenreduzierung berücksichtigt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    1. Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht.
    2. Die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Stromnetz verbunden.
    3. Sie gelten nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des § 2 Nr. 20 EnFG.
    4. Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zu unzulässigen Beihilfen.

    Die Umlagenreduzierung kann rückwirkend ausschließlich für das Kalenderjahr 2025 geltend gemacht werden.